AGB Deutschland

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Grundlegende Bestimmungen
  • Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Warenlieferungen / Montagedienstleistungen und sonstigen Leistungen. Sie gelten sowohl bei laufenden als auch bei künftigen Geschäftsbeziehungen.
  • Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher alle natürlichen Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die eine gewerbliche oder selbständig berufliche Tätigkeit ausüben und im Sinne dieser handeln.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verpflichtend, wenn sie von ihm ausdrücklich als verbindlich anerkannt werden.
  • Alle mündlich getroffenen Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung).
  • Die Vertragssprache ist deutsch.
  • 2 Angebot
  • Unsere Angebote sind generell freibleibend. Wir behalten uns jederzeitige Änderungen der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.
  • Die schriftliche Bestellung des Käufers gilt als bindendes Angebot an uns. Das Zustandekommen eines Vertrages erfolgt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. Lieferung. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

  • 3 Widerruf
  • Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren
    Widerrufsrecht


    Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Sollte ihm die Ware bereits vor Fristablauf überlassen worden sein, erfolgt der Widerruf durch Rücksendung der Ware. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:   
Der Schreiner Tor-Tür-Antrieb     
Schulstr. 10        
54313 Zemmer-Rodt       
Telefon: +49 (0) 6580 / 92 99 600
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Erfolgt der Widerruf durch Rücksendung der Ware, ist die Versandanschrift vor Absenden der Ware mit uns abzustimmen.


Widerrufsfolgen

Tritt der Fall eines wirksamen Widerspruches auf, sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) an uns herauszugeben. Kann der Käufer uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder nur beschränkt (teilweise oder in verschlechtertem Zustand) zurückgewähren bzw. herausgeben, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Ware muss der Käufer uns einen Wertersatz nur dann leisten, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, welcher über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" ist das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware zu verstehen, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Waren sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.           Nicht paketversandfähige Waren werden beim Käufer abgeholt.            
Die Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlungserstattung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung der Widerrufserklärung (oder der Ware), für uns beginnt die Frist mit deren Empfang.

  • Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
    Widerrufsrecht

Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:   
Der Schreiner Tor-Tür-Antrieb      
Schulstr. 10        
54313 Zemmer-Rodt        
Telefon: +49 (0) 6580 / 92 99 600
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

               Widerrufsfolgen

Tritt der Fall eines wirksamen Widerspruches auf, sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) an uns herauszugeben. Kann der Käufer uns die empfangenen Leistungen nicht oder nur beschränkt (teilweise oder in verschlechtertem Zustand) zurückgewähren, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Käufer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.     
Die Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlungserstattung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns beginnt die Frist mit deren Empfang.           

Besondere Hinweise

Wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers vollständig erfüllt ist, bevor der Käufer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, erlischt das Widerrufsrecht des Käufers vorzeitig.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung bzw. Montage von Sonderanfertigungen, die nach Kundespezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Empfängers zugeschnitten sind.              
- Ende der Widerrufsbelehrung -   

  • 4 Preise
  • Unsere Angebote sowie Angaben in unseren Preislisten, Katalogen oder im Internet sind stets freibleibend.
  • Unsere Preisangaben gelten, wenn nicht anders angegeben, exklusive Liefer- und Versandkosten.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  • Erfolgen Lieferungen und/oder Leistungen später als vier Monate nach Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt, bei zwischenzeitlicher Änderung der Listenpreise und/oder Material-, Lohn- und sonstigen Kosten, neue Preise zu berechnen.

  • 5 Lieferzeit
  • Unsere Angaben zum Liefertermin stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
  • Sollten wir aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
  • Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 2 von länger als 3 Monaten sind beide Seiten, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen ist nur der Käufer berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
  • Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für uns nicht erkennbar war und von uns nicht zu vertreten ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Käufer über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.
  • Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von uns sofort in Rechnung gestellt werden.

  • 6 Gefahrenübergang
  • Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  • Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  • 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
  • Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser uns unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 8 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rüge bei uns. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden. Die gerügte Ware ist im Original- oder einer gleichwertigen ordnungsgemäßen Verpackung frachtfrei an uns zurückzusenden.
  • Die Gewährleistungsrechte des Unternehmers entfallen, soweit er den in Ziff. 1 beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.
  • 8 Zahlungsverzug des Käufers
  • Unsere Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum oder Eintritt des Annahmeverzugs zur Zahlung fällig. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer, welcher nicht Verbraucher sein muss, in Zahlungsverzug, wobei es keiner gesonderten Mahnung bedarf. Ein Zahlungsverzug tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Rechnung oder der Ware die Zahlung erfolgt. Hiervon sind vereinbarte Zahlungsbedingungen, welche diese 30 Tage über-/unterschreiten, ausgeschlossen.
  • Kommt der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, ihm pauschale Verzugszinsen in Höhe von 5% mit der ersten Mahnung, 10% mit der zweiten Mahnung und 15% mit der dritten Mahnung in Rechnung zu stellen. Die Berechnung der pauschalen Verzugszinsen basiert auf dem Gesamtrechnungsbetrag. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  • Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß § 13 geltend zu machen.

  • 9 Gewährleistung
  • Ist der Käufer Unternehmer, stellen die auf unseren Internet-Seiten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Bei Waren von einem Wert unter 40 € kann der Käufer nur Nachlieferung verlangen. Wir sind nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Nachbesserung wird uns eine Frist von 20 Tagen eingeräumt. Wir sind zum mehrmaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
  • Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nachlieferung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Um eine möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen. Die Entscheidung des Käufers muss innerhalb von 14 Tagen bei uns eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist können wir nach unserer Wahl Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen.
  • Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150% übersteigen. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des Mangels bestehende Wertminderung (Mangelunwert) um 200% übersteigen.
  • Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch aufgrund des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  • Nimmt der Käufer unberechtigt Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich veranlasst hat.
  • Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  • Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
  • 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen
  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um uns zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  • Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung - ausgenommen für den Fall des Vorsatzes - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
  • Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des vereinbarten Kaufpreises.
  • Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach Ziff. 1, 2 oder 3 ausgeschlossen oder begrenzt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung betreffen die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.

  • 11 Verjährung
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
  • Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
  • Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
  • 12 Datenschutz
  • Wir betonen, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
  • Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
  • Der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kann der Käufer jederzeit widersprechen.

Der Widerspruch ist an folgende Anschrift zu richten:            
Der Schreiner Tor-Tür-Antrieb      
Schulstr. 10        
54313 Zemmer-Rodt        
Telefon: +49 (0) 6580 / 92 99 600
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  • 13 Eigentumsvorbehalt
  • Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • Der Eigentumsvorbehalt gilt ausdrücklich auch für bereits gelieferte und/oder verbaute Waren.
  • Der Käufer ist zu einer pfleglichen Behandlung der Ware verpflichtet. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zu verlangen.
  • Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  • 14 Montagen - Wartungen
  • Die Wartungs- bzw. Montagepreise stehen unter dem Vorbehalt, dass die von uns zu erbringenden Leistungen ohne Behinderung und Unterbrechung, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit des Bestellers, ausgeführt werden können.
  • Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass am Tag der Montage alle zur Montage benötigten Freiräume gewährleistet sind.
  • Notwendige Hilfsmittel wie Energie, Hebebühnen, Stapler oder Gerüste sind, wenn nicht ausdrücklich anders vertraglich vereinbart, durch den Besteller sicherzustellen.

  • 15 Zuschläge
  • Werden Leistungen außerhalb unserer normalen Arbeitszeit ausgeführt, verrechnen wir diesen Mehraufwand mit einem Zuschlag in Höhe von 40%. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Ausführung der Arbeiten aufgrund vom Besteller zu vertretenden Umständen auch außerhalb unserer normalen Arbeitszeit erforderlich wird oder wenn der Besteller dies ausdrücklich wünscht.
  • Bei der Montage/Wartung oder am Montagetag nachbestelltes oder beauftragtes Antriebszubehör stellen wir zum aktuellen Herstellernettolistenpreis in Rechnung. Sollten durch den Hersteller etwa Versandkosten oder zusätzliche Montage-/Wartungs- oder Anfahrtskosten entstehen, werden diese von uns zu unter Ziffer 1 genannten Konditionen gesondert in Rechnung gestellt.
  • 16 Wartestunden
  • Generell gilt, dass die Montageorte für unsere Monteure frei zugänglich sein müssen. Unsere Montagen/Wartungen oder sonstige Leistungen dürfen nicht durch andere Gewerbe o.ä. behindert werden. Eine ungehinderte Zufahrt mit einem Klein-LKW/PKW/Transporter o.ä. zur Baustelle bzw. zum Montageort muss gewährleistet sein. Parkmöglichkeiten müssen durch den Auftraggeber sichergestellt werden.
  • Sollten durch in Ziffer 1 und 2 genannte Hindernisse oder durch weitere, nicht von uns zu vertretende Umstände oder Verzögerungen Wartestunden entstehen, werden diese durch uns in Rechnung gestellt. Hierbei erfolgt die Abrechnung je Monteur und je angebrochene Viertelstunde zum aktuellen Preis einer Monteurstunde.
  • 17 Schlussbestimmungen
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  • Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag für beide Teile unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
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